Ergänzende AGBs für den Produkterwerb bei Marktplatzhändlern
- Verträge über den Produkterwerb von Marktplatzhändlern werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Marktplatzhändler (Verkäufer) geschlossen.
- Bei Warenkörben mit Produkten verschiedener Marktplatzhändler und / oder Pack-den-Ranzen hat der Kunde bei einer Bestellung unterschiedliche Vertragspartner.
- Pack-den-Ranzen stellt bei Käufen von Marktplatzhändlern lediglich die technische und organisatorische Infrastruktur zum Vertragsschluss zur Verfügung. Die rechtliche Verantwortung für Angebot und Durchführung einer Bestellung obliegt immer dem jeweiligen Marktplatzhändler.
- Beim Erwerb von Marktplatzhändlern gelten neben diesen und den Pack-den-Ranzen AGB ergänzend die Bestimmgungen des Marktplatzhändlers. Die Bestimmungen des Marktplatzhändlers sind über die jeweilige Produktseite abrufbar.